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Regelungen zum Unterrichtsbetrieb nach den Pfingstferien an allen Schulen in Bayern
M_Anlage an Eltern.pdf
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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: 

Aktuelle Regelungen zum Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Bayern Stand: 5.5.2021 

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Unterrichtsbetrieb ab Montag, 10. Mai 2021
M an Eltern_Unterrichtsbetrieb ab Montag
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Übersicht zum Unterrichtsbetrieb
Anlage M an Eltern_Übersicht zum Unterri
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Selbsttests in der Schule

Alle Informationen zu Selbsttests in der Schule finden Sie unter:

https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/7230/mehr-sicherheit-durch-selbsttests-an-bayerischen-schulen.html

Wenn Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen soll und auch kein alternatives negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, müssen Sie das der Schule mitteilen. Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich.

https://juzmo.beseco.com/ferienprogramm/

Auch in Pandemiezeiten will die Stadt Moosburg ihren Kindern ein Freizeitangebot in den Pfingstferien bieten. 

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Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb (21. April 2021)
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
bei Kindern und Jugendlichen in Schulen - Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Merkblatt.pdf
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Informationen zu den Covid-19-Tests an den bayerischen Schulen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Anlage Merkblatt Selbsttests_09.04.2021.
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Unterricht nach den Osterferien
Infos des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus, Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL
M an Eltern_Unterricht nach den Osterfer
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Selbsttests - Elterninformation
Schreiben des Bay. Staatsministers f. Unterr. und Kultus Prof. Dr. Piazolo, MdL an die Eltern/Erziehungsberechtigten
16.03.2021_M_Schreiben an Eltern_Selbstt
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 Ab Montag, 15. März:

 

Grundschulstufe (DFK und 3/4):

Sieben-Tage-Inzidenz unter 50

voller Präsenzunterricht (d. h. auch ohne Mindestabstand)

Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 100

Wechselunterricht

Sieben-Tage-Inzidenz über 100

Distanzunterricht

 

*übrige Jahrgangsstufen der Förderschulen (Kl. 5 bis 8):

Sieben-Tage-Inzidenz unter 100

Wechselunterricht

Sieben-Tage-Inzidenz über 100

Distanzunterricht

 Abschlussklassen: weiter Wechselunterricht (sofern die örtliche Kreisverwaltungsbehörde nichts anderes verfügt)

 

Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE)

Sieben-Tage-Inzidenz unter 100

Regelbetrieb

Sieben-Tage-Inzidenz über 100

Distanzbetrieb

 

Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben? 

Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie

-Fieber

-Husten

-Kurzatmigkeit, Luftnot

-Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns

-Hals- oder Ohrenschmerzen

-(fiebriger) Schnupfen

-Gliederschmerzen

-starke Bauchschmerzen

-Erbrechen oder Durchfall

ist der Schulbesuch nicht erlaubt.

 

Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn

-die Schülerin bzw. der Schüler 48 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),

-die Schülerin bzw. der Schüler 48 Stunden fieberfrei war,

Die Vorlage eines entsprechendes ärztliches Attests oder ein negativen Covid-19-Tests (PCR- oder AG-Test) ist nicht notwendig. Die Schulleitung kann jedoch von den Eltern eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass das Kind mindestens 48 Stunden symptomfrei war. #

Quelle: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html

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Infos der Schulleitung SFZ Freising zum Unterrichtsbetrieb ab dem 22.02.2021
Elternbrief Schulöffnung 22.02.2021.pdf
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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Informationen zur Notbetreuung an Förderzentren ab dem 22. Februar 2021
Bitte melden Sie Ihren Sohn/Ihre Tochter nur dann für die Notbetreuung an, wenn Sie eine
Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können. Die Schulleitung entscheidet über
den Antrag im Rahmen der vorhandenen räumlichen und personellen Möglichkeiten.
Ihr Sohn/Ihre Tochter darf für die Teilnahme weder Symptome einer akuten, übertragbaren
Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer
Quarantänemaßnahme unterliegen.
210216-M-an-Eltern-Anlage-FZ-Merkblatt-E
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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bei uns und Ihnen dreht sich aktuell alles um den Distanzunterricht und die vielen verschiedenen Wege dorthin. Wie lange dieser Zustand noch anhält können wir nicht sagen.
Daher wollen wir Ihnen mit diesem Brief einen kleinen Einblick in die Organisation des
Distanzunterrichts an unserer Schule geben.
Elternbrief Distanzunterricht 02_21.pdf
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Informationen zur Notbetreuung
Ihr Kind darf für die Teilnahme weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit
aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer
Quarantänemaßnahme unterliegen.
Bitte bedenken Sie weiterhin: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr
Kontakte haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn eine Betreuung
nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.
Merkblatt-Notbetreuung_erg (1).pdf
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Distanzunterricht bis einschließlich 12. Februar 2021
Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL: Brief an die Eltern/Erziehungsberechtigten
M an Eltern_Verlängerung des Distanzunte
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Bundestagsbeschluss: Eltern erhalten länger Kinderkrankengeld

Gesetzlich versicherte Eltern können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage.

Der Anspruch besteht auch, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder KiTas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der KiTa eingeschränkt wurde. Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil, maximal bei mehreren Kindern auf 90 Tage. Diese neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar.

Abgerechnet werden die zusätzlichen Leistungen über die Krankenkassen. 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/1-quartal/anspruch-auf-kinderkrankengeld.html

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Informationen zur Notbetreuung ab dem 11. Januar 2021
Ihr Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen, wenn
 Sie keinen Urlaub nehmen können bzw. Ihr Arbeitgeber Sie nicht freistellt und Sie daher
dringenden Betreuungsbedarf haben oder
 Sie alleinerziehend, selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringenden
Betreuungsbedarf haben oder
 Sie Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. des Achten Sozialgesetzbuches
haben oder das Jugendamt die Teilnahme an der Betreuung angeordnet hat.
Bitte legen Sie der Schule für die Teilnahme eine kurze, formlose Begründung des
Betreuungsbedarfes vor.
Ihr Kind darf für die Teilnahme weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit
aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer
Quarantänemaßnahme unterliegen.
Bitte bedenken Sie weiterhin: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr
Kontakte haben sie.
Anlage Merkblatt Notbetreuung.pdf
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Unterrichtsbetrieb ab Montag, 11. Januar 2021; Zusätzliche Unterrichtswoche während der Faschingszeit
M an Eltern_Unterrichtsbetrieb Januar 20
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Bitte bedenken Sie: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn Sie Ihr Kind an diesen beiden Tagen nicht selbst betreuen können.
Im Abschnitt unten geben Sie uns eine verbindliche Rückmeldung. Krankmeldung ist unbedingt erforderlich. Kinder mit Krankheitssymptomen können die Notbetreuung nicht besuchen.
Elternbrief Notbetreuung 16. bis 18.12.2
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Anmeldung zur Notbetreuung für 20.12. und 21.12.2020 - Rücklauf über die Klassenlehrkraft bis spätestens Freitagmorgen (11.12.2020)
Elternbrief Notbetreuung 20. und 21.12.2
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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020 – Informationen für Erziehungsberechtigte
Anlage1_Informationsblatt.pdf
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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Dürfen Schüler und Schülerinnen mit Krankheits- und Erkältungs-Anzeichen in die Schule?
Informationen für Eltern und Erziehungs-Berechtigte
Schule_Teil6_Umgang-mit-Erkältungs-Anzei
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Befreiung Maskenpflicht.pdf
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Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL an die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler an den bayerischen Schulen:
Aktuelles zum Schutz vor dem Corona-Virus an den bayerischen Schulen
Aktuelles zum Schutz vor dem Corona-Viru
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Informationen zum Masernschutzgesetz in leichter Sprache:

https://www.stmgp.bayern.de/leichte-sprache-uebersichtsseite-2/masern/?lang=de_ls

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Masernschutzgesetz
01-Merkblatt-Masernschutzgesetz-Eltern-V
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Corona Herbst Programm & Betreuung am Buß- und Bettag

Zum ersten Mal will die Stadt Moosburg auf Grund der Pandemiezeit Kindern ein Freizeitangebot in den Herbstferien bieten. Gleichzeitig möchten wir heuer auch den Eltern, die vielleicht mittlerweile nur noch wenige Urlaubstage zur Verfügung haben, Unterstützung bieten.

Selbiges gilt für die Betreuung am Buß- und Bettag.

 

https://juzmo.beseco.com/ferienprogramm/

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Elternbrief_Herbstferien_LSP.pdf
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Der 3-Stufen-Plan im Schuljahr 2020 / 2021 in Bayern
Informationen für Eltern und Erziehungs-Berechtigte
3-Stufen-Plan-an-Schulen_Leichte-Sprache
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Weiterhin gelten die Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) aus dem Hygieneplan:

Im Verlauf des weiteren Schuljahres gilt: Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) oder einer geeigneten textilen Barriere im Sinne einer MNB (sogenannte community masks oder Behelfsmasken, z. B. Textilmasken aus Baumwolle) ist grundsätzlich für alle Personen auf dem Schulgelände (Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Externe) verpflichtend.

Diese Pflicht umfasst alle Räume und Begegnungsflächen im Schulgebäude (wie z.B. Unterrichtsräume, Fachräume, Turnhallen, Flure, Gänge, Treppenhäuser, im Sanitärbereich, beim Pausenverkauf, in der Mensa, während der Pausen und im Verwaltungsbereich) und auch im freien Schulgelände (wie z.B. Pausenhof, Sportstätten).

Ausgenommen von dieser Pflicht sind:

- Schülerinnen und Schüler, sobald diese ihren Sitzplatz im jeweiligen Unterrichtsraum erreicht haben und  keine nach Stufenplan darüber hinausgehende Pflicht vorsehen ist

- Lehrkräfte und sonstiges Personal, soweit diese ihren jeweiligen Arbeitsplatz erreicht haben (z.B. bei Lehrkräften im Unterrichtsraum bei entsprechendem Abstand zu den Schülerinnen und Schülern; im Lehrerzimmer am jeweiligen zugewiesenen Platz; bei Sportlehrkräften der Ort des jeweiligen Sportunterrichts (nicht Begegnungsflächen).

Sofern Lehrkräfte und sonstiges Personal ihren Arbeitsplatz verlassen, insbesondere beim Gehen durch die Klasse während des Unterrichts, ist eine MNB zu tragen.

 

Eine generelle Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler auch am Sitzplatz im Unterricht soll gelten:

-ab Stufe 2 des Drei-Stufen-Plans (d. h. Sieben-Tage-Inzidenz  35 - < 50 pro 100.000 Einwohner) ab Jahrgangsstufe 5 (weiterführende und berufliche Schulen),

-ab Stufe 3 des Drei-Stufen-Plans (d. h. Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100.000 Einwohner) in allen Jahrgangsstufen an allen Schularten

Einladung zum Elternabend mit Wahl der Klassenelternsprecher und Elternbeiratswahl

am Montag, den 28.09.2020 um 19 Uhr

  • SFZ Freising Hauptgebäude, St.-Ulrich-Str. 9, 85354 Freising/Pulling
  • SFZ-Außenstelle in der Stellwerkstraße 49, 85368 Moosburg (auch die Klasse 3c)

erhalten Sie über Ihr Kind als Elternbrief.

 

Bitte unterstützen Sie das SFZ Freising durch Ihre Teilnahme und Ihr Engagement als Klassenelternsprecher/in und im Elternbeirat!

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Unterrichtsbeginn im Schuljahr 2020/2021
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
An die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler an den bayerischen Schulen (07.09.2020)
200907 M-Schreiben Schuljahresbeginn_Elt
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Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Drei-Stufen-Plan zum Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2020/2021
Informationsblatt „Drei-Stufen-Plan zum Unterrichtsbetrieb im
Schuljahr 2020/2021 und „Umgang mit Krankheits- und
Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen“
Stand: 07.09.2020
200907 Übersicht Hygienekonzept.pdf
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Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL:
Brief an die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler an den bayerischen Schulen
Sommerferien und Schuljahr 2020 21.pdf
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Sommer-Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Lks Freising:

https://juzmo.beseco.com/ferienprogramm/ (Ferienprogramm der Stadt Moosburg)

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Kreisjugendring Freising Sommerferienbetreuung 2020
FerienbetreuungKreisjugendringFreising.p
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Erklärung_Notbetreuung-Formular-ab-15.6.
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Schreiben des Herrn Staatsministers Prof. Piazolo an die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler in Bayern
200515_M_an_alle_Eltern_(Kopie).pdf
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Die Anmeldung für eine Notgruppe in den Pfingstferien muss bis Mittwoch, 27.05.2020 um 12 Uhr im Schulsekretariat erfolgen.

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Erklärung Notbetreuung Pfingstferien
Erklärung_Notbetreuung-Formular-Pfingste
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Präsenzunterricht am Sonderpädagogischen Förderzentrum

vorläufiger und unverbindlicher (!) Plan 

SVE

DFK 1

DFK 1A

DFK 2

Kl. 3

Kl. 4

Kl. 5

Kl. 6

Kl. 7

Kl. 8

Kl. 9

(geplant: ab 15.06.2020)

(geplant: ab 15.06.2020)

ab 18.05.2020

ab 18.05.2020

(geplant: ab 15.06.2020)

seit 11.05.2020

(geplant ab 15.06.2020)

(geplant: ab 15.06.2020)

(geplant: ab 15.06.2020)

seit 11.05.2020

seit 27.04.2020

 

Damit im Klassenzimmer der Abstand eingehalten werden kann, werden die Klassen geteilt und im wöchentlichen Wechsel unterrichtet. In welcher Gruppe Ihr Kind ist, erfahren Sie von der Klassenlehrkraft.

 

In den Schulbussen, auf dem Schulgelände und im Schulgebäude (außerhalb der Klassenzimmer) besteht das Gebot zur Mund-Nasen-Bedeckung.


Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) 

neue Formulare (gültig ab 27.04.2020)

Erklärung Alleinerziehende

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f_200423_erklaerung_notbetreuung_stmas_s
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Erklärung Kritische Infrastruktur

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200417_formular_erklaerung_notbetreuung_
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Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung)
Formblatt-Erklärung-Notbetreuung-21.03.2
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Hier finden Sie alle Infos zur Betreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung):

Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind, werden in ihrer gewohnten Kindertageseinrichtung betreut. Die Eltern dürfen diese Kinder auch in die Einrichtungen bringen und von dort wieder abholen, es gelten entsprechende Ausnahmen von den Ausgangsbeschränkungen.

 

Eine Notbetreuung wird angeboten, wenn

-ein Erziehungsberechtigter im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist

oder

-beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen.

 

Alleinerziehend bedeutet, dass das Kind mit ihm oder ihr in einem Haushalt wohnt und in diesem Haushalt keine weitere volljährige Person wohnt, die als Betreuungsperson dienen kann. Das Kind bzw. die weitere volljährige Person gehört zum Haushalt, wenn die Person in derselben Wohnung mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.

Informationen Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus unter:

https://www.km.bayern.de/

  

Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs ab dem 27. April am Sonderpädagogischen Förderzentrum  für die Klassen der Jahrgangsstufe 9.

 

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes für den Unterricht in den Abschlussklassen werden besondere Rahmenbedingungen gelten. Beispielsweise soll der Unterricht in maximal halber Klassenstärke mit 10 bis 15 Schülern durchgeführt werden, um in den Klassenzimmern einen Abstand von mindestens 1,5 m zwischen den Schülerinnen und Schülern gewährleisten zu können. An bestimmten Schulen kann auch ein zeitlich versetzter Schulbeginn oder Schichtbetrieb notwendig werden. Auch für das Verhalten im Schulhaus werden Sonderregelungen getroffen.

 

Für alle anderen Jahrgangsstufen  wird das „Lernen zuhause“ bis auf Weiteres fortgeführt. Eine weitere Ausweitung des Unterrichtsbetriebs  ist derzeit frühestens ab dem 11. Mai vorstellbar. Hierüber wird noch gesondert entscheiden.

 

Die Notbetreuung findet weiter statt.

AKTUELLE INFORMATIONEN

Coronavirus – wir informieren in mehreren Sprachen

Die Informationen werden laufend erweitert und aktualisiert (Stand: 27.03.2020 – 13:00).

| English/Englisch | Türkçe/Türkisch | Polski/Polnisch |

| Français/Französisch | Italiano/Italienisch  | ελληνικά/Griechisch |

| Hrvatski/Kroatisch | Română / Rumänisch | Български/Bulgarisch |

| فاردر/یسی/Farsi/Dari | 中文语言/Chinesisch | عربي/Arabisch |

 

 https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus

 

 

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Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung)
Erklaerung_Notbetreuung_StMAS_StMUK aktu
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Elternbrief Berechtigung Notfallbetreuun
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Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache vom Bundesministerium für Gesundheit
BMG-BZgA_Coronavirus_LeichteSprache.pdf
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"Kummerkontakte"

(zusammengestellt von Lehrerin Frau L. am SFZ Freising)

Hallo liebe Schülerinnen und Schüler,

wie geht's euch allen denn so zu Hause?

Wir Lehrer denken viel an Euch. Es ist schon eine verrückte Zeit. Manchmal ist es echt schön entspannt ohne feste Unterrichtszeiten und manchmal ist alles komisch und so ganz anders als gewohnt. Auch für uns Lehrer. Da braucht's manchmal echt gute Nerven. 

Wenn's in der Schule mal nicht so läuft, könnt Ihr zu unseren Jugendsozialarbeiterinnen Fr. Exner und Fr. Meixner gehen und ihnen erzählen, was Euch nervt. 

Aber auch aktuell gibt's Leute, denen ihr Sorgen erzählen könnt, wenn mal nötig. Bei der "Nummer gegen Kummer" sind genauso nette Menschen per Telefon oder email erreichbar. Zu welchen Zeiten findet ihr unten. Anrufen ist übrigens kostenlos. Per email sind die Mitarbeiter leichter erreichbar.

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NgK_KiJuTelefon_Infokarte_Motiv Mädchen.
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Liebe Eltern,

es gibt auch eine Telefonnummer und Email für Eltern, denn auch der Job ist momentan ordentlich herausfordernd. 

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NgK_Elterntelefon_Infokarte_Motiv Mutter
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… und das gibt es übrigens auch noch:

Krisendienst Psychiatrie - Wohnortnahe Hilfe in seelischer Not

0180 / 655 3000, täglich rund um die Uhr: In seelischen Notlagen können sich die Bürgerinnen und Bürger aus den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Ebersberg, Erding und Freising sowie aus ganz Oberbayern an den Krisendienst Psychiatrie wenden.

Die Leitstelle des Krisendienstes Psychiatrie unterstützt von 0 bis 24 Uhr alle Menschen, die selbst von einer Krise betroffen sind, ebenso wie deren Angehörige und Personen aus dem sozialen Umfeld. Auch für Kinder und Jugendliche gibt es ein qualifiziertes Beratungsangebot. Für Ärzte, Fachstellen und Einrichtungen, die mit Menschen in seelischen Krisen zu tun haben, hat der Krisendienst ebenfalls ein offenes Ohr.

Bei Bedarf können innerhalb einer Stunde mobile Krisenhelfer vor Ort sein, um akut belasteten Menschen (ab dem Alter von 16 Jahren) beizustehen.

Mehr Informationen unter: www.krisendienst-psychiatrie.de

Notfallbetreuung - NEUES Formular des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ab 23.03.2020

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Neues Formblatt 23.03.2020_r.pdf
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Das Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat im Rahmen des Vollzugs des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie erlassen.  Ab 21.03.2020, 0:00 Uhr müssen alle Bürgerinnen und Bürger zuhause bleiben. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dieser Schritt ist notwendig, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

 

Die Schulleitung des SFZ Freising ersucht alle Lehrkräfte im "Homeoffice" zu arbeiten und den Dienst nicht mehr am SFZ Freising und den SFZ-Außenstellen Moosburg und Attenkirchen zu verrichten.

 

Das Schulsekretariat ist täglich 8-13:00 Uhr ausschließlich telefonisch oder per Email zu erreichen.

Das Schulleitungsteam ist vor Ort im Dienst.

Bitte haben Sie Nachsicht, dass Abläufe oder Informationsweitergaben aktuell mehr Zeit als üblich in Anspruch nehmen können.

 

Mehr Infos unter: https://www.km.bayern.de/

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Informationen für Eltern vom KIBBS-Team der Bayerischen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
2020-03-16-Informationen-Eltern-Coronavi
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Erklärung zur Berechtigung für die sog. Notfallbetreuung
Aktualisierte_Erklärung_ zur sog. Notfal
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COVID-19: Infos zur häuslichen Quarantäne sowie Tipps für Eltern

Im Zusammenhang mit COVID-19 stellt das Psychosoziale Krisenmanagement des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) aktuell zwei neue Bürgerinformationen bereit.

In den „Tipps bei häuslicher Quarantäne“ geht das BBK als Ergänzung zu medizinischen Handreichungen auf psychosoziale Bedürfnisse und Fragestellungen vor dem Hintergrund einer ungewohnten Situation ein und gibt praktische Tipps.

Der Flyer „COVID-19: Tipps für Eltern“ spricht gezielt die Gruppe der Familien und Betreuungspersonen von Kindern an: Wie gehe ich mit veränderten Verhaltensweisen um? Wie kann ich mein Kind oder meinen Schützling bestmöglich unterstützen? 

Tipps bei häuslicher Quarantäne (PDF, 413KB)  

COVID-19: Tipps für Eltern (PDF, 883KB)

Unter https://www.sfz-freising.de/schule-daheim-online-lernen/ ist Unterrichtsmaterial für zu Hause bereit gestellt.

Bild: pixabay.com

13.03.2020   Coronavirus aktuell:

Einstellung des Unterrichts an Bayerns Schulen

Das Kultusministerium hat heute bekannt gegeben, dass der Unterrichtsbetrieb an den Schulen ab Montag, den 16. März bis einschließlich der Osterferien eingestellt wird. In dieser Zeit darf das Schulgebäude weder von Schülern noch von Eltern betreten werden.

Der Unterrichtsbetrieb beginnt wieder nach den Osterferien am Montag, 20.04.2020.

 

Am SFZ Freising gab es bislang KEINEN bestätigten Coronaerkrankungsfall. Die Schulschließung ist eine präventive Maßnahme, die derzeit ALLE bayerischen Schulen und Kindertagesstätten betrifft.

 

Ihr Kind wurde heute darüber in der Schule informiert, hat einen Elternbrief mit obigen Infos erhalten und hat Lernmaterial für die kommenden Wochen mitbekommen. 

  

Schulsekretariat und Schulleitung des SFZ Freising sind zu den üblichen Bürozeiten erreichbar.

 

Alle Infos finden Sie stets aktuell:

-hier auf unserer Schulhomepage 

-auf der Seite des Landratsamts Freising unter https://www.kreis-freising.de/news-veranstaltungen/news/detail/news/detail/News/aktuelle-informationen-zum-neuartigen-coronavirus-covid-19.html?no_cache=1&cHash=ad817213a4637dc739f3ed46f92e26ac

-auf der Seite des Kultusministeriums unter

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6903/faq-zur-einstellung-des-unterrichtsbetriebs-an-bayerns-schulen.html

 

Coronavirus aktuell - Alle Informationen für Eltern und Schulen auf einen Blick

In Bezug auf das Coronavirus sind hier wesentliche Informationen für die bayerischen Schulen durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zusammengestellt:

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Informationen für Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler
Merkblatt-für-die-Erziehungsberechtigte
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Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen und Kindertagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol

 

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol erlassen.

Bitte beachten Sie:

Zwar ist Südtirol erst am 05.03.2020 in die Liste der Risikogebiete aufgenommen worden, gleichwohl gilt: Schülerinnen und Schüler, die in den Frühjahrsferien in Südtirol waren, müssen bis einschließlich 14 Tage nach Rückkehr aus dem Risikogebiet zu Hause bleiben. 

 

Wenn also zum Beispiel ein Schulkind am Ende der Faschingsferien am 1. März aus einem Risikogebiet nach Bayern zurückgekehrt ist, darf es die gesamte nächste Woche nicht in die Schule gehen.

Beispiele: 

-Rückkehr am 28. oder 29.02. oder am 01.03.2020: Verbot des Schulbesuchs bis einschließlich 13.03.2020.

-Rückkehr am 26.02.2020: Verbot des Schulbesuchs bis einschließlich 11.03.2020. 

 

 

Die Risikogebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html  tagesaktuell abrufbar. 

Bitte informieren Sie das SFZ Freising umgehend, wenn Ihr Kind auf Anraten des Gesundheitsamtes zuhause bleiben soll.

Das Gesundheitsamt Freising hat informiert, dass von den als mögliche Kontaktpersonen aktuell gemeldeten Kindern/Jugendlichen am SFZ Freising und den SFZ-Außenstellen in Moosburg keine Ansteckungsgefahr durch den neuartigen Coronavirus (COVID-19) ausgeht.

Es gibt daher aktuell keine Anweisung vom Gesundheitsamt, dass diese Schüler/innen oder deren Klassen die Schule nicht besuchen dürfen.

Ab Montag den 09.03.2020 kommen alle wieder in die Schule.

 

Bitte beobachten Sie den Gesundheitszustand Ihres Kindes weiterhin aufmerksam und schicken Sie Ihr Kind generell nur gesund in die Schule/Vorschule.

Über mögliche Änderungen erfolgt an dieser Stelle die sofortige Information. 

 

Rein vorsorglich (da die Möglichkeit des Kontakts zu einer K1-Person bestand) lassen wir morgen (5.3.) und Freitag (6.3.) die Klassen 2c, 3b und 4b zu Hause.

Diese Maßnahme erfolgt auf Empfehlung der ROB, da die Bearbeitung durch das Gesundheitsamt Freising noch nicht abgeschlossen ist.

 

 

Coronavirus Bayern - Bayerisches Kultusministerium:

Schülerinnen und Schülern, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, wird angeraten, unabhängig von Symptomen unnötige Kontakte zu vermeiden und, sofern das möglich ist, zu Hause zu bleiben. Die Schule ist umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall gilt die Nichtteilnahme am Unterricht als entschuldigt i.S.d. § 20 Abs. 1 BaySchO.

Coronavirus: Alle Informationen für Schulen auf einen Blick:

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KMS an alle Schulen_FINAL_r.pdf
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Merkblatt-Infektionsschutz-Coronavirus.p
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