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Flyer SFZ Freising
Übersicht über das Schulangebot des SFZ Freising und Kontaktdaten
Flyer SFZ Freising 17_18.pdf
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Antrag auf Unterrichtsbefreiung / Beurlaubung vom Unterricht bzw. der Offenen Ganztagsbetreuung
Mit diesem Formular können Eltern / Erziehungsberechtigte in Ausnahmefällen und aus zwingenden Gründen eine Beurlaubung beantragen
Antrag Unterrichtsbefreiung SFZ Freising
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Entbindung von der Schweigepflicht
Dieses Formular füllen Eltern/Erziehungsberechtigte aus, um einen Austausch zwischen der Kassenlehrkraft und außerschulischen Institutionen/Therapeuten/Ärzten zu ermöglichen.
Entbindung Schweigepflicht 2021_neu.pdf
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Antrag Bildung und Teilhabe
Antrag_bzw._Anzeige_eines_Bedarfes_fuer_
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Mit diesem Formular können beim Landratsamt Freising (Sozialverwaltung - Bildung und Teilhabe) finanzielle Zuschüsse beantragt werden, z.B. für:

 

 

Übernahme der tatsächlich anfallenden Kosten (ausgenommen Taschengeld) für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten von Schule und Kindertageseinrichtung

 

150,00 € jährlich für Schulbedarf (100,00 € für das erste, 50,00 € für das zweite Schulhalbjahr)

 

Übernahme der Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule oder im Kindergarten/in der Kinderkrippe (nicht bei Besuch eines Hortes!); der bis 31.07.2019 zu leistende Eigenanteil i. H. v. 1,00 € pro Mittagessen entfällt ab 01.08.2019.

 

Kostenübernahme für eine erforderliche Lernförderung (Nachhilfeunterricht), wenn nach Einschätzung der Lehrkraft das Erreichen der wesentlichen Lernziele (Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe bzw. ein ausreichendes Leistungsniveau) ohne eine ergänzende außerschulische Lernförderung nicht möglich ist; eine Versetzungsgefährdung muss hierfür nicht zwingend vorliegen.

 

Kostenübernahme für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule, wenn die Beförderung notwendig ist und die Kosten hierfür nicht von Dritten übernommen werden (kein Eigenanteil mehr zu leisten).

 

Leistungen in Höhe von pauschal 15,00 €/Monat für die Teilnahme an kostenpflichten Freizeitaktivitäten (z. B. Musikschule, Sportverein) sowie Zuschüsse zu weiteren Aufwendungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Freizeitaktivität stehen (z. B. Ausrüstungsgegenstände, Vereinsausflüge), vorausgesetzt, die Eigenfinanzierung solcher Kosten ist nicht zumutbar.

 

https://www.kreis-freising.de/buergerservice/abteilungen-und-sachgebiete/sozialverwaltung/bildung-und-teilhabe.html

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Flyer zum Bildungs- und Teilhabepaket ab 01.08.2019
Flyer_01.08.2019.pdf
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