Mit diesem Formular können beim Landratsamt Freising (Sozialverwaltung - Bildung und Teilhabe) finanzielle Zuschüsse beantragt werden, z.B. für:
Übernahme der tatsächlich anfallenden Kosten (ausgenommen Taschengeld) für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten von Schule und Kindertageseinrichtung
150,00 € jährlich für Schulbedarf (100,00 € für das erste, 50,00 € für das zweite Schulhalbjahr)
Übernahme der Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule oder im Kindergarten/in der Kinderkrippe (nicht bei Besuch eines Hortes!); der bis 31.07.2019 zu leistende Eigenanteil i. H. v. 1,00 € pro Mittagessen entfällt ab 01.08.2019.
Kostenübernahme für eine erforderliche Lernförderung (Nachhilfeunterricht), wenn nach Einschätzung der Lehrkraft das Erreichen der wesentlichen Lernziele (Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe bzw. ein ausreichendes Leistungsniveau) ohne eine ergänzende außerschulische Lernförderung nicht möglich ist; eine Versetzungsgefährdung muss hierfür nicht zwingend vorliegen.
Kostenübernahme für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule, wenn die Beförderung notwendig ist und die Kosten hierfür nicht von Dritten übernommen werden (kein Eigenanteil mehr zu leisten).
Leistungen in Höhe von pauschal 15,00 €/Monat für die Teilnahme an kostenpflichten Freizeitaktivitäten (z. B. Musikschule, Sportverein) sowie Zuschüsse zu weiteren Aufwendungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Freizeitaktivität stehen (z. B. Ausrüstungsgegenstände, Vereinsausflüge), vorausgesetzt, die Eigenfinanzierung solcher Kosten ist nicht zumutbar.