Antrag Bildung und Teilhabe
Leistungen im Überblick:
Im Bildungs- und Teilhabepaket werden seit 01.08.2019 folgende Leistungen berücksichtigt:
Übernahme der tatsächlich anfallenden Kosten (ausgenommen Taschengeld) für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten von Schule und Kindertageseinrichtung
Pauschalbeträge für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (jährliche Anpassung der Leistungshöhe); 58,00 € für das zweite Schulhalbjahr 2022/23 sowie 116,00 € für das erste Schulhalbjahr 2023/24.
Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule oder im Kindergarten/in der Kinderkrippe (nicht bei Besuch eines Hortes!)
Kostenübernahme für eine erforderliche Lernförderung (Nachhilfeunterricht), wenn nach Einschätzung der Lehrkraft das Erreichen der wesentlichen Lernziele ohne eine ergänzende außerschulische Lernförderung nicht möglich ist; eine Versetzungsgefährdung muss hierfür nicht zwingend vorliegen.
Kostenübernahme für
Antrag_bzw._Anzeige_eines_Bedarfes_fuer_
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