Antrag auf Bildung und Teilhabe (externer Link: Kreis Freising - Bürgerservice - Sozialverwaltung)
Im Bildungs- und Teilhabepaket werden seit 01.08.2019 folgende Leistungen berücksichtigt:
Übernahme der tatsächlich anfallenden Kosten (ausgenommen Taschengeld) für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten von Schule und Kindertageseinrichtung
Pauschalbeträge für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (jährliche Anpassung der Leistungshöhe); 65,00 € für das zweite Schulhalbjahr 2023/24 sowie 130,00 € für das erste Schulhalbjahr 2024/25.
Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule oder im Kindergarten/in der Kinderkrippe (nicht bei Besuch eines Hortes!)
Übernahme der angemessenen Kosten für eine erforderliche Lernförderung (Nachhilfeunterricht), wenn nach Einschätzung der Lehrkraft das Erreichen der wesentlichen Lernziele ohne eine ergänzende außerschulische Lernförderung nicht möglich ist; eine Versetzungsgefährdung muss hierfür nicht zwingend vorliegen
Kostenübernahme für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule, wenn die Beförderung notwendig ist und die Kosten hierfür nicht von Dritten übernommen werden
Leistungen in Höhe von pauschal 15,00 €/Monat für die Teilnahme an kostenpflichten Freizeitaktivitäten (z. B. Musikschule, Sportverein) sowie Zuschüsse zu weiteren Aufwendungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Freizeitaktivität stehen (z. B. Ausrüstungsgegenstände, Vereinsausflüge), vorausgesetzt, die Eigenfinanzierung solcher Kosten ist nicht zumutbar