Download
Coronavirus – Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern (Stand: 16.11.22)
aktualisierte Hygienempfehlungen für Sch
Adobe Acrobat Dokument 194.3 KB
Download
Coronavirus – Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern (Stand: 27.04.22)
Überblick über Hygieneempfehlungen an Sc
Adobe Acrobat Dokument 503.6 KB
Download
Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb (Stand: 27.04.2022)
Elterninformation (2).pdf
Adobe Acrobat Dokument 430.7 KB
Download
Pooltest Grundschustufe - es ändert sich für die letzte Testwoche (25.-29.04.2022) das zuständige Labor
KMS Umstellung auf Labor Arminlabs_Anlag
Adobe Acrobat Dokument 123.8 KB

Impfaktion durch ein mobiles Impfteam des Impfzentrums Freising

Dienstag, 5. April von 12:00 bis 13:00 Uhr im Haupthaus in Freising/Pulling

Die Eltern unserer Kinder der Außenstelle Moosburg bekommen für die Impfung selbstverständlich den Befreiungsantrag durch die Schulleitung genehmigt. 

-Bitte lesen Sie den Elternbrief (Dateidownload unten)

-Bitte registrieren Sie Ihr Kind vorab im BayIMCO: https://impfzentren.bayern/citizen

Für Schüler*innen bis 15 Jahre ist die Begleitung eines Elternteiles für die 1. Impfung verpflichtend. Gleiches gilt für die Auffrischungsimpfung, da diese rechtlich als neue Impfung betrachtet werden muss. 

Download
Elternbrief Reihenimpfung 5.4.22.pdf
Adobe Acrobat Dokument 426.6 KB
Download
Einverständniserklärung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 86.9 KB
Download
Wegfall der Maskenpflicht und Fortsetzung der schulischen Testungen ab 03.04.2022
Elterninformationsschreiben.pdf
Adobe Acrobat Dokument 439.2 KB
Download
Elterninformation Maskenpflicht ab 14.03. bzw. 28.03.22
Elterninformationsschreiben_Maskenpflich
Adobe Acrobat Dokument 492.0 KB
Download
Pooltest_Einwilligungserklärung für Erziehungsberechtigte
Pooltest_Einwilligungserklärung für Erzi
Adobe Acrobat Dokument 154.7 KB
Download
Umgang mit Infektionsfällen an Schulen (Stand: 01.02.2022)
Elterninformation.pdf
Adobe Acrobat Dokument 613.3 KB

Vorgehen bei Häufung von isolationsbedingten Abwesenheiten

Kann aufgrund einer gravierenden Häufung von Infektionsfällen der Präsenzunterricht in einer Klasse schulorganisatorisch nicht mehr sinnvoll aufrechterhalten werden (Richtwert: Abwesenheit von etwa der Hälfte der Schülerinnen und Schüler), kann die Schulleitung im Einzelfall und nach Rücksprache mit der Schulaufsicht für die betreffende Klasse Distanzunterricht anordnen. Diese Anordnung, die die Unterrichtsorganisation betrifft und keine Quarantäneanordnung darstellt, gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse oder des Kurses unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus. Auch aus infektiologischer Sicht empfiehlt sich Distanzunterricht über fünf Wochentage, um Infektionsketten innerhalb der Klasse unterbrechen zu können.

FEHLENDE Pooltest-Einzelauswertung - Information des Landratsamtes Freising:

Sofern nach einem positiven Pooltest eine Einzelauswertung durch das Labor nicht möglich ist, haben die Kinder einen Anspruch auf einen bestätigenden PCR-Test (§ 4b der Cornonavirus-Testverordung). Die Testung erfolgt durch das Testzentrum Freising/Luitpoldanlage.

Als Grund geben die Eltern auf der Seite www.coronatest-fs.de „Bestätigungstest nach positivem Schnelltest“ an, als Nachweis genügt die Email-Nachricht bezüglich des positiven Pooltestergebnisses.  

Download
Aktuelle Quarantäneregeln an Schulen (Stand: 20.01.2022)
3_Informationsschreiben für Eltern.pdf
Adobe Acrobat Dokument 441.5 KB
Download
Infoschreiben des CTT Gesundheitsamtes Freising an Eltern
Info-Schreiben_an_die_Eltern_aktualisier
Adobe Acrobat Dokument 433.7 KB
Download
Information zum Unterrichtsbetrieb im Januar 2022 (Stand: 05.01.2022)
Informationsschreiben f. Elt. u. Erz.ber
Adobe Acrobat Dokument 432.3 KB

Testpflicht

Ab dem 10. Januar 2022 dürfen auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler nur dann am Präsenz-unterricht, an sonstigen Schulveranstaltungen sowie an der Mittagsbetreuung und Angeboten der schulischen Ganztagsbetreuung teilnehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis vorlegen können.

Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die bereits eine Drittimpfung („Booster“) erhalten haben. 

Testpflicht für SVE-Kinder

Die Teilnahme am Angebot der SVE ist ab dem 10. Januar 2022 nur mit negativem Testnachweis möglich. 

Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht mehr aus.

·      Das Kind macht 3x in der Woche einen Selbst-Test in der SVE unter Aufsicht.

oder

·      Ein negatives Test-Ergebnis von Arzt, Apotheke oder einer Teststation (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden

oder POC-Antigen-Schnell-Test nicht älter als 24 Stunden) wird 3x wöchentlich vor dem SVE-Besuch übermittelt.

Nach Bekanntwerden eines durch PCR-Test bestätigten Infektionsfalls in einer Gruppe der SVE müssen die Kinder dieser Gruppe fünf Unterrichtstage lang täglich Testnachweise erbringen (§ 12 Abs. 2 Satz 4 der 15. BayIfSMV). Mögliche Anordnungen zur Quarantäne erfolgen durch das Gesundheitsamt. 

Download
Aktuelle Information: 3G auf dem gesamten Schulgelände
3_Information für Erziehungsberechtigte
Adobe Acrobat Dokument 434.7 KB
Download
Merkblatt zum Umgang mit Erkältungssymptomen - eine Version in Leichter Sprache
Merk-Blatt_Umgang mit Erkältungs-Anzeich
Adobe Acrobat Dokument 393.7 KB
Download
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte – Stand: 24.11.2021
4_Aktualisiertes Merkblatt für Erziehung
Adobe Acrobat Dokument 437.0 KB

Unter https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html sind die jeweils aktuellsten Informationen des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen – Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte – Stand: 11.11.2021  

Download
Rahmen-Hygieneplan November 2021 (gültig ab 11.11.2021) – das Wichtigste in Kürze
Kurzübersicht_RHP.pdf
Adobe Acrobat Dokument 388.3 KB

Pooltest (Grundschulstufe Klassen 1 bis 4)

Vorgehen bei positivem Klassen-Pooltestergebnis:

Das Einzelergebnis des Kindes ist negativ:

Der Unterricht findet für alle negativ getesteten Kinder wie gewohnt statt, sofern das Gesundheitsamt  nichts anderes anordnet. Zusätzlich testen sich diese Kinder unter Aufsicht bei Unterrichtsbeginn per Selbsttest (Nasenabstrich).

Das Einzelergebnis des Kindes liegt noch nicht vor:

Die betroffenen Kinder  befinden sich in Quarantäne bis zur Auswertung der Einzelproben oder bis zum Vorlegen eines negativen PCR-Tests (Sie müssen hierfür in ein Testzentrum).

Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.

Das Einzelergebnis ist positiv auf Covid-19:

Das Kind begibt sich in häusliche Quarantäne. Es kann nicht zur Schule kommen!

Das Gesundheitsamt ordnet ggfs. Quarantäne auch für weitere Kinder der betroffenen Klasse an.

Download
Infos und Einwilligungserklärung zur Teilnahme am PCR-Pooltestverfahren (Grundschulstufe)
Einverständniserklärung Pooltest.pdf
Adobe Acrobat Dokument 187.6 KB

Infos in leichter Sprache und in verschiedenen anderen Sprachen:

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7396/pcr-pooltests-an-grund-und-foerderschulen.html

Alle aktuellen Infos finden Sie stets unter: https://www.km.bayern.de

Download
Rahmenhygieneplan Juli 2021 (gültig ab 05.07.2021) – das Wichtigste in Kürze
Kurzusammenfassung_Stand 05.07.2021_17.3
Adobe Acrobat Dokument 308.7 KB
Download
Start in das Schuljahr 2021/22: Brief Bayer. Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL
M an Eltern_Start in das Schuljahr 2021
Adobe Acrobat Dokument 284.7 KB