Impfaktion durch ein mobiles Impfteam des Impfzentrums Freising
Dienstag, 5. April von 12:00 bis 13:00 Uhr im Haupthaus in Freising/Pulling
Die Eltern unserer Kinder der Außenstelle Moosburg bekommen für die Impfung selbstverständlich den Befreiungsantrag durch die Schulleitung genehmigt.
-Bitte lesen Sie den Elternbrief (Dateidownload unten)
-Bitte registrieren Sie Ihr Kind vorab im BayIMCO: https://impfzentren.bayern/citizen
Für Schüler*innen bis 15 Jahre ist die Begleitung eines Elternteiles für die 1. Impfung verpflichtend. Gleiches gilt für die Auffrischungsimpfung, da diese rechtlich als neue Impfung betrachtet werden muss.
Vorgehen bei Häufung von isolationsbedingten Abwesenheiten
Kann aufgrund einer gravierenden Häufung von Infektionsfällen der Präsenzunterricht in einer Klasse schulorganisatorisch nicht mehr sinnvoll aufrechterhalten werden (Richtwert: Abwesenheit von etwa der Hälfte der Schülerinnen und Schüler), kann die Schulleitung im Einzelfall und nach Rücksprache mit der Schulaufsicht für die betreffende Klasse Distanzunterricht anordnen. Diese Anordnung, die die Unterrichtsorganisation betrifft und keine Quarantäneanordnung darstellt, gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse oder des Kurses unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus. Auch aus infektiologischer Sicht empfiehlt sich Distanzunterricht über fünf Wochentage, um Infektionsketten innerhalb der Klasse unterbrechen zu können.
FEHLENDE Pooltest-Einzelauswertung - Information des Landratsamtes Freising:
Sofern nach einem positiven Pooltest eine Einzelauswertung durch das Labor nicht möglich ist, haben die Kinder einen Anspruch auf einen bestätigenden PCR-Test (§ 4b der Cornonavirus-Testverordung). Die Testung erfolgt durch das Testzentrum Freising/Luitpoldanlage.
Als Grund geben die Eltern auf der Seite www.coronatest-fs.de „Bestätigungstest nach positivem Schnelltest“ an, als Nachweis genügt die Email-Nachricht bezüglich des positiven Pooltestergebnisses.
Testpflicht
Ab dem 10. Januar 2022 dürfen auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler nur dann am Präsenz-unterricht, an sonstigen Schulveranstaltungen sowie an der Mittagsbetreuung und Angeboten der schulischen Ganztagsbetreuung teilnehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis vorlegen können.
Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die bereits eine Drittimpfung („Booster“) erhalten haben.
Testpflicht für SVE-Kinder
Die Teilnahme am Angebot der SVE ist ab dem 10. Januar 2022 nur mit negativem Testnachweis möglich.
Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht mehr aus.
· Das Kind macht 3x in der Woche einen Selbst-Test in der SVE unter Aufsicht.
oder
· Ein negatives Test-Ergebnis von Arzt, Apotheke oder einer Teststation (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
oder POC-Antigen-Schnell-Test nicht älter als 24 Stunden) wird 3x wöchentlich vor dem SVE-Besuch übermittelt.
Nach Bekanntwerden eines durch PCR-Test bestätigten Infektionsfalls in einer Gruppe der SVE müssen die Kinder dieser Gruppe fünf Unterrichtstage lang täglich Testnachweise erbringen (§ 12 Abs. 2 Satz 4 der 15. BayIfSMV). Mögliche Anordnungen zur Quarantäne erfolgen durch das Gesundheitsamt.
Unter https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html sind die jeweils aktuellsten Informationen des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen – Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte – Stand: 11.11.2021
Pooltest (Grundschulstufe Klassen 1 bis 4)
Vorgehen bei positivem Klassen-Pooltestergebnis:
Das Einzelergebnis des Kindes ist negativ:
Der Unterricht findet für alle negativ getesteten Kinder wie gewohnt statt, sofern das Gesundheitsamt nichts anderes anordnet. Zusätzlich testen sich diese Kinder unter Aufsicht bei Unterrichtsbeginn per Selbsttest (Nasenabstrich).
Das Einzelergebnis des Kindes liegt noch nicht vor:
Die betroffenen Kinder befinden sich in Quarantäne bis zur Auswertung der Einzelproben oder bis zum Vorlegen eines negativen PCR-Tests (Sie müssen hierfür in ein Testzentrum).
Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
Das Einzelergebnis ist positiv auf Covid-19:
Das Kind begibt sich in häusliche Quarantäne. Es kann nicht zur Schule kommen!
Das Gesundheitsamt ordnet ggfs. Quarantäne auch für weitere Kinder der betroffenen Klasse an.
Infos in leichter Sprache und in verschiedenen anderen Sprachen:
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7396/pcr-pooltests-an-grund-und-foerderschulen.html
Alle aktuellen Infos finden Sie stets unter: https://www.km.bayern.de